Voraussetzungen:
Ein gesetzlicher Betreuer wird durch das Betreuungsgericht bestellt, wenn ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise eigenständig zu regeln.
Aufgaben:
Der Betreuer hat die Aufgabe, die Interessen des Betreuten als gesetzlicher Vertreter wahrzunehmen und sie im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei hat der Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen.