Betreuungsbüro FABe – Unterstützung, die zählt!
Jeder Mensch verdient Respekt und individuelle Unterstützung in seiner Einzigartigkeit. Mein Ziel ist es, Ihnen die passende Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen, um Ihre Angelegenheiten selbstbestimmt zu bewältigen. geschützten Raum zu schaffen, in dem Sie sich sicher fühlen und Ihre Selbstbestimmung voll entfalten können.
Voraussetzung & Aufgaben
Voraussetzungen:
Ein gesetzlicher Betreuer wird durch das Betreuungsgericht bestellt, wenn ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise eigenständig zu regeln.
Aufgaben:
Der Betreuer hat die Aufgabe, die Interessen des Betreuten als gesetzlicher Vertreter wahrzunehmen und sie im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei hat der Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen.
Mögliche Aufgabenkreise eines gesetzlichen Betreuers
01. Vermögensangelegenheiten
Dieser Aufgabenkreis umfasst die Regelung der finanziellen Belange des Betreuten und ist äußerst umfangreich. Konkrete Aufgaben des Betreuers können u.a. sein:
02. Gesundheitssorge
Aufgaben des gesetzlichen Betreuers im Rahmen der Gesundheitssorge können verschiedene Tätigkeiten umfassen wie zum Beispiel:
03. Wohnungsangelegenheiten
Im Rahmen dieses Aufgabenkreises unterstützt der Betreuer Sie bei sämtlichen Belangen, die Ihre Wohnsituation betreffen. Zu den Aufgaben gehören u.a.:
04. Post- und Fernmeldeangelegenheiten
Dieser Bereich steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes und wird meist gesondert festgelegt. Aufgaben des Betreuers umfassen u.a.:
05. Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern
Dieser Aufgabenkreis ist eng mit anderen Bereichen wie Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge und Gesundheitssorge verknüpft. Er wird jedoch gesondert aufgeführt, um mögliche Lücken in der gesetzlichen Vertretung zu schließen.
Unser Team
Cindy Hagen
Berufsbetreuerin
Gesundheits- und Pflegemanagerin M.Sc.
Ludwig und Franz

Besonderheit – Pflegeberatung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Zusätzlich zur gesetzlichen Betreuung bieten wir auch Pflegeberatungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI an. Pflegebedürftige Personen, die zu Hause versorgt werden und ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind ab Pflegegrad 2 verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege wahrzunehmen. Diese Beratungsgespräche können Sie gerne über uns durchführen lassen. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch oder eine Beratung zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Telefonummer: 030 / 64464638
E-Mail: betreuung-fabe@berlin.de
Sprechzeiten: Dienstag - Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr // Nach Vereinbarung
Kontakt
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